| Beratungsempfehlung |
|
Wir empfehlen, die Voraussetzungen der Bewilligung unternehmensintern oder durch externe Berater (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) prüfen zu lassen. Im Rahmen dieser Prüfung werden möglicherweise Schwachstellen erkennbar, die dann bis zum 1.1.2008 durch geeignete Maßnahmen nachgebessert werden können, wie beispielsweise durch
Im Rahmen der Beantragung der Bewilligung besteht laut Entwurf der Regelung ausdrücklich die Möglichkeit, bei etwaigen Prüfungspunkten Gutachten von Sachverständigen einzuholen und dem Antrag beizufügen. Dies entbindet die Zollverwaltung zwar nicht von der Prüfung. Wir gehen aber davon aus, dass bei der zu erwartenden Antragsflut dies zu einer Beschleunigung der Bearbeitung führen wird. So empfehlen wir, im Vorfeld die folgenden Bereiche extern durch RAe oder WPs prüfen zu lassen: • Ordnungsgemäßheit der Buchführung
|


