| Authorised Economic Operator (AEO) |
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Das Zollrecht beschäftigt sich weltweit mit keinem Begriff mehr als mit dem des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB), der bereits vor einigen Jahren in den Zollkodex eingefügt wurde und seit Ende letzten Jahres durch die Zollkodex Durchführungsverordnung konkretisiert wurde. Ab dem 1.1.2008 wird es jedem Unternehmen möglich sein, diesen Status zu beantragen. Betroffen sind insbesondere exportierende Unternehmen, produzierende Unternehmen und Handelsunternehmen. SEMINAR zur ExportkontrolleWir bieten für unsere Mandanten, Unternehmen und Berater ein Seminar zum Thema Exportkontrolle an. Welche Strukturen sind erforderlich? Welche vertraglichen Änderungen ergeben sich? Exportkontrolle und US Reexportrecht im Unternehmen 14. November 2008, 9.00 - 16.30 Uhr; Münster, Parkhotel Schloss Hohenfeld Dozenten: Anmeldung bei Viele Unternehmen sind sich unsicher, ob sie an dieser Sicherheitsinitiative teilnehmen sollen. Diese Seite informiert Sie über die Neuerungen, die Vorteile und Nachteile für Ihr Unternehmen, die Voraussetzungen der Erlangung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sowie die Formalien im Antragsverfahren. Gerne sind wir Ihnen persönlich behilflich. Wir sind eine auf Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmen europaweit in allen Fragen im Rahmen eines Einzelverfahren, im Rahmen von Zollprüfungen. Wir verteidigen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren. Um Ihren Antrag auf Erlangung des AEO noch einfacher zu gestalten, haben wir zusammen mit der TIA innovations GmbH eine Software entwickelt, die Sie fachlich logisch aufgebaut durch das Antragsverfahren leitet und die Ihnen zusätzliche Erläuterungen und Kommentierungen bietet. In diese Software sind unsere Erfahrungen bei der Beratung AEO - interessierter Unternehmen eingeflossen. Außerdem bietet TIA Z3-AEO Ihnen in Zusammenarbeit mit LexisNexis Deutschland eine auf dieses Thema abgestimmte Datenbank an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.aeo-online.de. There is no more important topic in customs law than the Authorised Economic Operator (AEO). All companies and other businesses can apply for this status starting with the beginning of next year. In a few countries, e.g., the United Kingdom, application are already possible. All companies involved in export, in production and trading are affected by this new developement. Many companies are not sure whether to apply for this status. We inform you on this page about the news and developements, the pros and cons of the status and the formularities of the application We would be happy to assist you personally in this. We are a law firm specialised in law of customs and law of export and export control. We do this part of law, the law of foreign trade, european wide. We give advice in administrative proceedings, we assist you in customs reviews and we represent you in all European courts. To make your AEO application more easy we have in cooperation with TIA innovations GmbH developed a software which leads you through the application process. This software gives you additional useful information, comments and explanation. In addition to that TIA Z3-AEO offers you a database with special customs law content provided by LexisNexis Germany. More information about the software: www.aeo-online.de. |
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